Etwas gefunden oder verloren?

Allgemeines zur Verlustanzeige

Haben Sie etwas verloren? Bitte machen Sie immer eine Verlustanzeige!

Zuständige Stelle

HINWEIS

Die Fundbehörde

Ausgenommen von der Grundregel der Zuständigkeit der Gemeinden sind nach wie vor Bereiche, in denen gesetzlich vorgesehen ist, dass der Verlust und/oder Fund bei einer Dienststelle der Polizei oder einer anderen Behörde anzuzeigen ist. Zum Beispiel muss bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins oder der Kennzeichentafeln unverzüglich eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige gemacht werden. Werden Schusswaffen (z.B. Pistole oder Revolver), verbotene Schusswaffen oder Kriegsmaterial (z.B. Handgranate) gefunden, müssen diese zur Polizei gebracht bzw. im Falle des Fundes von Kriegsmaterial dort gemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

Eventuell amtlicher Lichtbildausweis (wenn vorhanden)

Gebühren

Für die Verlustanzeige

  • Generell: gebührenfrei
  • In Wien: Bei Verlust des Führerscheins entstehen Kosten in der Höhe von 4,20 Euro für die Anzeigebestätigung.

Für die Bestätigung der Verlustanzeige AUF ANTRAG der anzeigenden Person

  • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
  • Zusätzlich, wenn die Bestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll:
    • Bundesgebühr: 14,30 Euro

Gefunden

Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben.

Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde abzugeben.

Die Fundbehörden versuchen, die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können. In der zentralen Online-Datenbank "fundamt.gv.at" werden Funde österreichweit zugänglich gemacht.

Anspruch auf Finderlohn

Die Finderin/der Finder hat auf Verlangen Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach dem Wert des Fundes, wobei zwischen "verlorener" und "vergessener Sache" unterschieden wird:

  • Verlorene Sache: 10 Prozent des Wertes
  • Vergessene Sache: 5 Prozent des Wertes
  • Für den Wertanteil, der 2.000 Euro überschreitet, halbiert sich der Prozentsatz in beiden Fällen

Weitere Informationen zum Thema "Anspruch auf Finderlohn bzw. Eigentum" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Zuständige Stelle

Die Fundbehörde

Grundsätzlich:

  • Das Gemeindeamt
  • Bei Fund von Schusswaffen und verbotenen Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial sind (z.B. Pistole oder Revolver):
    • Die Sicherheitsbehörde oder eine Dienststelle der Polizei.
  • Bei Fund von Kriegsmaterial (z.B. Maschinengewehr oder Handgranate):
    • Unverzügliche Verständigung einer Dienststelle der Polizei oder des Militärs – Kriegsmaterial nicht an sich nehmen.

Anspruch auf Eigentum

Sofern die Besitzerin/der Besitzer des gefundenen Gegenstandes nicht ausfindig gemacht werden kann, wird der Fund in der Bürgerinformation beschrieben und veröffentlicht. Wenn sich nach einem Jahr die rechtmäßige Besitzerin/der rechtmäßige Besitzer nicht gemeldet hat, wird die Finderin/der Finder verständigt und der Gegenstand an diese/diesen ausgefolgt. 

Mit der Ausfolgung an die Finderin/den Finder geht das Eigentum an der Sache – die Redlichkeit der Finderin/des Finders vorausgesetzt – auf diese/diesen über. Meldet sich die Eigentümerin/der Eigentümer dagegen innerhalb der Jahresfrist, ist ihr/ihm die Sache von der zuständigen Fundbehörde bzw. der Finderin/dem Finder zu übergeben.

Ein Eigentumsanspruch der Finderin/des Finders besteht

  • bei Funden mit einem Wert von bis zu 100 Euro bis sechs Wochen nach Ablauf der Jahresfrist und
  • bei Funden mit einem Wert von mehr als 100 Euro bis zwei Monate ab Verständigung durch die Fundbehörde.

Das Fundamt der Gemeinde Heimschuh ist unter der Nummer 03452 82748-11 erreichbar.


Folgende Gegenstände wurden im Fundamt seit 1.2.2023 abgegeben:

 01.08.2023Schlüsselbund (zwei schwarze Schlüssel)
 05.10.2023Rucksack ("Massey Ferguson")