Folgende Förderungen werden von der Gemeinde Heimschuh gewährt:
- Kanalbenützungsgebühr: ab dem 2. Kind (bis 15 Jahre) kommt nur die Hälfte zur Anrechung
ERSPARNIS: € 70,51 jährlich
- Kanalbenützungsgebühr: ab dem 3. Kind (bis 15 Jahre) gratis
ERSPARNIS: € 141,02 jährlich pro Kind
- Grundgebühr Müll, ab der 6. Person im Haushalt gratis
ERSPARNIS: € 17,60 jährlich pro Person
- Grundgebühr Müll, ab dem 3. Kind (bis 15 Jahre) gratis
ERSPARNIS: € 17,60 jährlich pro Kind
- 18 Stk. Restmüllsäcke gratis bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
WERT: € 74,34
- Geschenk zur Geburt eines Kindes
WERT: € 50,00
- Sicherheitsbox bei der Geburtes eines Kindes
WERT: € 50,00
- Förderung für den Einbau moderne Biomasseheizungen (Hackschnitzel-, Pellets- und Stückholzfeuerungsanlagen)
thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen (bis zu 1kWpic bzw. für eine Anlage je Liegenschaft)
FÖRDERUNG: € 150,00 je Anlage
- Übernahme der Restkosten für die Benützung des Kindergartenbusses
Der Förderbetrag für das Kindergartenjahr 2018/2019 betrug € 9.196,42. Die Elternbeiträge betrugen € 7.600,00.
- Förderung für den Musikschulbesuch
45 Minuten (bei 33 Einheiten, sonst anteilsmäßig) € 333,00 jährlich
30 Minuten (bei 33 Einheiten, sonst anteilsmäßig) € 231,00 jährlich
Musikschulbeitrag an öffentliche Schulen € 492,00 jährlich
- Lehrlingsbeihilfe für einen Heimschuher Lehrling in einem Heimschuher Betrieb
€ 181,63 je Lehrling pro Lehrjahr
- Betriebsförderung für kommunalsteuerpflichtige Unternehmen im ersten Betriebsjahr
Die Kommunalsteuer des ersten Betriebsjahres wird in der gesamten Höhe im zweiten Betriebsjahr als Wirtschaftsförderung zurückerstattet.