Folgende Förderungen werden von der Gemeinde Heimschuh gewährt:
- Kanalbenützungsgebühr: ab dem 2. Kind (bis 15 Jahre) kommt nur die Hälfte zur Anrechung
ERSPARNIS: € 73,79 jährlich
- Kanalbenützungsgebühr: ab dem 3. Kind (bis 15 Jahre) gratis
ERSPARNIS: € 147,57 jährlich pro Kind
- Grundgebühr Müll, ab der 6. Person im Haushalt gratis
ERSPARNIS: € 19,02 jährlich pro Person
- Grundgebühr Müll, ab dem 3. Kind (bis 15 Jahre) gratis
ERSPARNIS: € 19,02 jährlich pro Kind
- 18 Stk. Restmüllsäcke gratis bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
WERT: € 77,58
- Geschenk zur Geburt eines Kindes
WERT: € 50,00
- Sicherheitsbox als Geschenk bei der Geburt eines Kindes
WERT: € 50,00
- Förderung für den Einbau moderne Biomasseheizungen (Hackschnitzel-, Pellets- und Stückholzfeuerungsanlagen)
thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen (bis zu 1kWpic bzw. für eine Anlage je Liegenschaft)
FÖRDERUNG: € 150,00 je Anlage
Hier finden Sie den Antrag zur Förderung
- Übernahme der Restkosten für die Benützung des Kindergartenbusses
Der Förderbetrag für das Kindergartenjahr 2020/21 betrug € 9.723,88. Die Elternbeiträge betrugen € 8.680,00. Die Gesamtkosten betrugen 18.403,88. Demnach förderte
die Gemeinde ca. 53 % der Kosten der Kosten für den Kindergartenbus
- Förderung für den Musikschulbesuch
45 Minuten (bei 33 Einheiten, sonst anteilsmäßig) € 333,00 jährlich
30 Minuten (bei 33 Einheiten, sonst anteilsmäßig) € 231,00 jährlich
Musikschulbeitrag an öffentliche Schulen € 510,00 jährlich und Sachaufwand € 170,00 jährlich
- Bildungsbeitrag für den Besuch der reformpädagogischen Schule "Sonnenhaus"
der Beitrag für das Jahr 2021 betrug € 2.189,30
- Zuschuss für Maturafeiern € 30,00 je Heimschuher Maturant
- Zuschuss zur Falltierentsorgung: 50 % der anfallenden Kosten
- Begünstigung der Hundeabgabe: 50 % für den 2. und jeden weiteren Hund
50 % für Wach- und Jagdhunde
- Lehrlingsbeihilfe für einen Heimschuher Lehrling in einem Heimschuher Betrieb
€ 181,63 je Lehrling pro Lehrjahr
- Betriebsförderung für kommunalsteuerpflichtige Unternehmen im ersten Betriebsjahr
Die Kommunalsteuer des ersten Betriebsjahres wird in der gesamten Höhe im zweiten Betriebsjahr als Wirtschaftsförderung zurückerstattet.