Folgende Förderungen werden von der Gemeinde Heimschuh gewährt:

  • Kanalbenützungsgebühr: ab dem 2. Kind (bis 15 Jahre) kommt nur die Hälfte zur Anrechung
    ERSPARNIS: € 73,79 jährlich
     
  • Kanalbenützungsgebühr: ab dem 3. Kind (bis 15 Jahre) gratis
    ERSPARNIS: € 147,57 jährlich pro Kind
     
  • Grundgebühr Müll, ab der 6. Person im Haushalt gratis
    ERSPARNIS: € 19,02 jährlich pro Person
     
  • Grundgebühr Müll, ab dem 3. Kind (bis 15 Jahre) gratis
    ERSPARNIS: € 19,02 jährlich pro Kind
     
  • 18 Stk. Restmüllsäcke gratis bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
    WERT: € 77,58
     
  • Geschenk zur Geburt eines Kindes
    WERT: € 50,00
     
  • Sicherheitsbox als Geschenk bei der Geburt eines Kindes
    WERT: € 50,00
     
  • Förderung für den Einbau moderne Biomasseheizungen (Hackschnitzel-, Pellets- und Stückholzfeuerungsanlagen)
     thermische Solaranlagen, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen (bis zu 1kWpic bzw. für eine Anlage je Liegenschaft)
    FÖRDERUNG: € 150,00 je Anlage
    Hier finden Sie den Antrag zur Förderung
     
  • Übernahme der Restkosten für die Benützung des Kindergartenbusses
    Der Förderbetrag für das Kindergartenjahr 2020/21 betrug € 9.723,88. Die Elternbeiträge betrugen € 8.680,00. Die Gesamtkosten betrugen 18.403,88. Demnach förderte
    die Gemeinde ca. 53 % der Kosten der Kosten für den Kindergartenbus
     
  • Förderung für den Musikschulbesuch
    45 Minuten (bei 33 Einheiten, sonst anteilsmäßig) € 333,00 jährlich
    30 Minuten (bei 33 Einheiten, sonst anteilsmäßig) € 231,00 jährlich
    Musikschulbeitrag an öffentliche Schulen € 510,00 jährlich und Sachaufwand € 170,00 jährlich
     
  • Bildungsbeitrag für den Besuch der reformpädagogischen Schule "Sonnenhaus"
    der Beitrag für das Jahr 2021 betrug € 2.189,30
     
  • Zuschuss für Maturafeiern € 30,00 je Heimschuher Maturant
     
  • Zuschuss zur Falltierentsorgung: 50 % der anfallenden Kosten
     
  • Begünstigung der Hundeabgabe: 50 % für den 2. und jeden weiteren Hund 
                                                              50 % für Wach- und Jagdhunde
     
  • Lehrlingsbeihilfe für einen Heimschuher Lehrling in einem Heimschuher Betrieb
    € 181,63 je Lehrling pro Lehrjahr
     
  • Betriebsförderung für kommunalsteuerpflichtige Unternehmen im ersten Betriebsjahr
    Die Kommunalsteuer des ersten Betriebsjahres wird in der gesamten Höhe im zweiten Betriebsjahr als Wirtschaftsförderung zurückerstattet.